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EWIA stellt auf europäische Crowdfunding-Verordnung um

  • 6. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 7 Tagen


Unser Partner CONDA hat seine Finanzierungsplattform auf ein neues rechtliches Regime umgestellt – und wir damit auch. Was ändert sich damit für unsere Investoren? Aus Darlehensgebern werden Wertpapierinhaber. Und während auch unter der EU-Regulierung, die an Stelle des Kleinanlegerschutzgesetzes tritt, strenge Schutzmechanismen bestehen bleiben, können Anleger nun grenzüberschreitend investieren. 


Unser Partner CONDA hat seine Finanzierungsplattform auf ein neues rechtliches Regime umgestellt. Derzeit kannst Du dich dort indirekt an EWIA beteiligen. Dieses und alle künftigen Angebote erfolgen nun gemäß der europäischen Crowdfunding-Verordnung (ECSP-VO). 


In a nutshell: Dieser Rechtsrahmen setzt auf einen harmonisierten, informationsbasierten Anlegerschutz und ermöglicht gleichzeitig grenzüberschreitende Angebote. Dies ermöglicht EWIA die Ansprache von Investoren in allen Ländern der EU.


Doch was genau ändert sich eigentlich für Dich und für uns? Und schauen wir uns mal an, was das bis dato maßgebliche Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) von der nun angewandten EU-Crowdfunding-Verordnung (ECSP) unterscheidet. 


Was sich für Dich als Investor (zu deinen Gunsten) ändert

Für Dich als Investor ändert sich in erster Linie das Anlageinstrument: Statt – wie bislang bei Projektfinanzierungen von EWIA üblich – Darlehensgeber zu werden, investierst Du bei künftigen Finanzierungen in eine Inhaberschuldverschreibung. Du erhältst ein Wertpapier, welches für Dich kostenlos elektronisch verwahrt wird.


EU-Crowdfunding-Verordnung löst Kleinanlegerschutzgesetz ab

Bis dato unterlagen die Projektfinanzierungen über EWIAfinance dem in Deutschland geltenden Kleinanlegerschutzgesetz. Diese Finanzierungen für deutsche Projekte erfolgten unter Aufsicht der BaFin und erforderten ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). 


Seit November 2021 (mit Übergangsfristen) gibt es parallel dazu eine europäische Crowdfunding-Verordnung (ECSP, European Crowdfunding Service Providers), die Regeln in der gesamten EU harmonisiert. 


CONDA hat die entsprechende EU-Zulassung erhalten. Das bedeutet, dass sie nun unter einer einheitlichen europäischen Regulierung arbeitet, die viele der alten nationalen Regeln des deutschen Kleinanlegerschutzgesetzes für grenzüberschreitende Angebote ersetzt oder ergänzt. Auch unter der EU-Regulierung bleiben strenge Schutzmechanismen bestehen, wie etwa die verpflichtende Risikoprüfung und das Basisinformationsblatt für Anlageprojekte (Key Information Investment Sheet oder kurz: KIIS).


Auswirkungen für Anleger und Emittenten


Kleinanlegerschutzgesetz (KASG)

ECSP-Verordnung (EU)

Informationsblatt

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

Anlagebasisinformationsblatt (KIIS)

Marktzugang

Fokus auf Projekte innerhalb Deutschlands

Zugang zu Projekten im gesamten EU-Raum

Schutzmechanismus

Primär nationale Schranken und Investitionslimits

Harmonisierter, informationsbasierter Schutz auf EU-Niveau

Unter der ECSP-VO können Emittenten über lizenzierte Plattformen Investoren aus der gesamten EU ansprechen. Das ist für EWIA sehr relevant, denn neben den Deutschen gelten etwa die Skandinavier und Niederländer als Investoren mit ausgeprägtem ESG-Fokus. Die regulatorische Fragmentierung wird aufgehoben, was den potenziellen Kapitalmarkt massiv vergrößert. Das maximale Emissionsvolumen ist hierbei auf 5 Millionen Euro innerhalb 12 Monate gedeckelt.


Weiterleitung auf der Website

Diese rechtliche Umstellung auf ESCP-VO wirkt sich ebenfalls auf unsere Website(s) aus. Die altbekannte Domain www.EWIAFinance.de leitet Dich daher ab sofort auf die Domain https://finance.ewiainvestments.com/projects/ um. Dort landest du auch, wenn du auf www.ewiainvestments.de im Reiter “Investor” auf “Projekte” klickst. 

 

Als bisheriger bereits registrierter Investor kannst du dich unter der neuen Adresse genauso einloggen wie bisher und siehst in deiner Finanzübersicht sämtliche Projekte auf einen Blick. 

 

Wir sind derzeit noch dabei, einige kleine Updates auf der EWIA -Homepage vorzunehmen, die wir im Laufe der nächsten ein bis zwei Wochen abschließen werden.  


Falls du noch Fragen haben solltest, schreibe uns gerne eine Mail an info@EWIAinvestments.com.  





 
 
 

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